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Eine Meldung von gruendungszuschuss.de: Im Streit um die geplanten Kürzungen beim Gründungszuschuss, die den Schwerpunkt des „Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ ausmachen, hat der Vermittlungsausschuss am Dienstagabend keinen Kompromiss gefunden. Es bleibt also bei den dramatischen Kürzungen, die der Bundestag im Oktober beschlossen und gegen die der Bundesrat Veto eingelegt hatte:
- Kürzung des jährlichen Budgets von 1,8 Milliarden Euro auf 470 Millionen Euro
- Zugleich Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Gründungszuschuss, Umwandlung in eine Ermessensleistung
- Kürzung der entscheidenden ersten Phase des Gründungszuschusses (Förderung in Höhe des Arbeitslosengeldes I zuzüglich 300 Euro Zuschuss zur Sozialversicherung) von neun auf sechs Monate
- Verlängerung des bei Gründung erforderlichen Restanspruchs auf Arbeitslosengeld I von 90 auf 150 Tage
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Wir begrüßen einen neuen Berater im Netzwerk “Bayerische Gründerberatung”. Romuald Erl ist Spezialist für Gewerbl. Rechtschutz, Versicherungen, Krankenversicherung (Ges. oder Privat), Betriebs HP / Vermögenschaden HP, Rentenversicherung (Ges. oder Privat).
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Quelle: www.gruendungszuschuss.de
Wie konnte es dazu kommen, dass der Bundesrat das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am vergangenen Freitag ablehnte? Ein Beitrag im Tagesspiegel liefert dazu interessante Hintergründe. Sie lassen leise Hoffnungen erwachen, dass die Kürzungen beim Gründungszuschuss womöglich doch noch abgewendet werden können.
Das Veto des Bundesrats kam für Arbeitsministerin von der Leyen offenbar überraschend. Für den Einspruch und die Anrufung des Vermittlungsausschusses ist eine absolute Mehrheit von 35 der 69 Stimmen im Bundesrat nötig. Die Opposition verfügt über 30 Stimmen, die Regierung über 25. Die restlichen Stimmen entfallen auf „neutrale Bundesländer“, die aus einer Koalition von Parteien geführt werden, die zum Teil der Bundesregierung angehören, zum Teil der Opposition. Auf deren Neutralität und die Geschlossenheit der eigenen Reihen hatte sich von der Leyen verlassen. Offenbar zu Unrecht. Zwar veröffentlicht der Bundesrat das Abstimmungsverhalten der Länder prinzipiell nicht, aber es muss einigen Widerstand gegeben haben. Weiterlesen »
In diesem Ausschuss werden Ländervertreter mit den Mitgliedern des Bundestags über das umstrittene „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ verhandeln. Eigentlich sollte die Sitzung am 26.10.2011 stattfinden, wegen Terminfindungsproblemen wird sich der Termin aber noch verschieben.