Als Gründer haben Sie viele spannende und aufregende Aufgaben zu meisten, bei denen Sie Ihre Kompetenz und Energie optimal einbringen werden. Darüber hinaus gibt es Bereiche, in denen Sie einfach und effektiv auf die Erfahrung von Partnern vertrauen und aufbauen können.

Möchten Sie das Fundament Ihrer Unternehmung auch in rechtlichen Belangen von Anfang an stabil errichten, so stehe ich Ihnen dabei als Rechtsanwältin und Mediatorin gerne beratend zur Seite.

Von mir erhalten Sie als Start-Up und Gründer beim Durchlaufen der Startphase rechtliche Unterstützung, z.B. bei:

  • Erstellung und Verhandlung der ersten Verträge (Gesellschaftsverträge, Beschaffungsverträge, Rahmenverträge)
  • Risikobewertung existierender oder vorgelegter Verträge
  • Lokalisierung von ausländischen Vertragswerken
  • Erfüllung der rechtlichen Vorgaben für das Unternehmen
  • Unterstützung bei urheber- und wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen
  • Markenüberprüfungen und –anmeldungen
  • Überprüfung und rechtliche Optimierung des Online-Auftritts
  • Erstellung von AGB
  • Unterstützung bei der Teilnahme an Ausschreibungen
  • Schulung Ihres Unternehmens in rechtlich relevanten Themen
  • Hilfestellung bei interkulturellen Geschäftsbeziehungen und grenzüberschreitenden Verhandlungen
  • Beratung neben Deutsch auch in verschiedenen Sprachen (Spanisch, Englisch, Französisch)

Kontaktdaten

Anwaltskanzlei Mott

Diane R. Mott

Ligusterweg 34

85551 Kirchheim b. München

Tel: 089/ 944 69 788

Fax: 089/ 944 69 786

E-Mail: diane [.] mott [at] ius-mott [.] de

Web: www.ius-mott.de

Als Gründer haben Sie viele spannende und aufregende Aufgaben zu meisten, bei denen Sie Ihre Kompetenz und Energie optimal einbringen werden. Darüber hinaus gibt es Bereiche, in denen Sie einfach und effektiv auf die Erfahrung von Partnern vertrauen und aufbauen können.

Möchten Sie das Fundament Ihrer Unternehmung auch in rechtlichen Belangen von Anfang an stabil errichten, so stehe ich Ihnen dabei gerne beratend zur Seite.

Von mir erhalten Sie als Start-Up und Gründer beim Durchlaufen der Startphase rechtliche Unterstützung, z.B. bei:

· Erstellung und Verhandlung der ersten Verträge (Gesellschaftsverträge, Beschaffungsverträge, Rahmenverträge)

· Risikobewertung existierender oder vorgelegter Verträge

· Lokalisierung von ausländischen Vertragswerken

· Erfüllung der rechtlichen Vorgaben für das Unternehmen

· Unterstützung bei urheber- und wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen

· Markenüberprüfungen und –anmeldungen

· Überprüfung und rechtliche Optimierung des Online-Auftritts

· Erstellung von AGB

· Unterstützung bei der Teilnahme an Ausschreibungen

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· Hilfestellung bei interkulturellen Geschäftsbeziehungen und grenzüberschreitenden Verhandlungen

· Beratung neben Deutsch auch in verschiedenen Sprachen (Spanisch, Englisch, Französisch)

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