Ab 1. April 2011 wurden Antrags- und Abrechnungsverfahren beim KfW Gründercoaching geändert. Unter anderem wird der Berater bereits bei der Antragsstellung ausgewählt, der Coaching-Vertrag muss nicht mehr separat genehmigt werden und es gibt in der Form auch keinen Abschlussbericht mehr.
Alle Details sind hier auf der Website der KfW nachzulesen
Mehrere Experten aus den Fachgebieten Gründung, Finanzen, Controlling, Marketing, Kommunikation und Verwaltung stehen Existenzgründern bei der Gründernacht Deutschlandtour vom 29.03.2011 bis 07.04.2011 Rede und Antwort. Sie beleuchten in Fachvorträgen und Diskussionen alle Aspekte einer erfolgreichen Unternehmensgründung. Weiterlesen »
Andreas Bode aktuell zu Gast auf dem Würzburger Wirtschaftssymposium:
http://www.youtube.com/user/interviewrde#p/a/u/2/z7y2humM8RY
Quelle: www.gruendungszuschuss.de
Es ist bzw. war ein besonders gemeiner Fallstrick bei der Beantragung des Gründungszuschusses: Wer in den vier Wochen vor der Gründung einer Nebentätigkeit nachging und mehr als die neben dem Arbeitslosengeld-I-Bezug zulässigen 165 Euro dazuverdiente, dem wurde bisher nicht nur das Arbeitslosengeld I um den Differenzbetrag gekürzt, sondern auch der Gründungszuschuss – und zwar über den gesamten Zeitraum der Grundförderung, volle neun Monate lang. Das galt selbst dann, wenn der Gründer die Nebentätigkeit mit Beginn der Selbständigkeit beendete. Ein einmaliger, um 100 Euro zu hoher Verdienst führte so zum Beispiel zu einem Schaden von 900 Euro. Diese ungerechte und nicht nachvollziehbare Regelung ist nun endlich durch ein Urteil des Bundessozialgerichts (Az.: B 11 AL 12/10 R) Geschichte. Weiterlesen »