Ob ein Berater aus der Bayerischen  Gründerberatung auch in der KfW-Beraterbörse gelistet ist, erkennen Sie an diesem „zertifiziert“-Icon.  Es bedeutet, dass der Berater für das Programm „Gründercoaching Deutschland“ zugelassen ist und KfW-geförderte Choachings anbieten kann.

Was ist ein KfW-gefördertes Coaching?

Mit dem KFW Gründercoaching bietet Ihnen die KfW Bankengruppe folgende finanzielle Unterstützung:

  • Vor der Gründung können Coachings mit bis zu
    70% gefördert werden.
  • Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit gegründet haben, beträgt die Förderung für Existenzgründer im ersten Jahr bis
    90 %
    des Honorars.
  • In der Aufbauphase der ersten 5 Jahre können Sie einen qualifizierten Gründercoach, der in der KfW Beraterbörse gelistet ist, in Anspruch nehmen.
    50% des Honorars bekommen Sie erstattet.

Wie ein KfW-gefördertes Gründercoaching genau abläuft:

Wie ein KfW-gefördertes Gründercoaching genau abläuft:
1. Den Antrag zum Gründercoaching Deutschland können Sie online stellen unter
http://www.kfw.de/antragsplattform

2. Sie wenden sich an einen Regionalpartner der KfW, sprich bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer, Wirtschaftsfördereinrichtung oder einem weiteren von der KfW benannten Regionalpartner.

Dort stellen Sie Ihre Geschäftsidee vor und geben Ihren Antrag auf Gründercoaching ab. Es folgt eine Prüfung, ob die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für die Förderung im Gründercoaching gegeben sind. Der Regionalpartner sendet den Antrag zusammen mit seinem positiven Votum an die KfW. Die KfW entscheidet auf Basis des Votums und sendet Ihnen die Zusage.

3. Seit April 2011 kann man bereits bei Antragsstellung angeben, mit welchem Berater man das Coaching machen möchte.

Die KfW-zertifizierten Berater innerhalb der Bayerischen Gründerberatung finden Sie natürlich auch in der
» KfW-Beraterbörse «
unter dem Punkt Beratersuche

Hier finden Sie die Gründercoaches in der Bayerischen Gründerberatung, die KfW-geförderte Coachings anbieten

4. In einem schriftlichen Vertrag werden die Inhalte des Coachings, die Höhe des Tageshonorars und die Dauer des Coachings geregelt.

5. Nach dem Abschluss des Gründercoachings reichen Sie folgende Unterlagen im Original oder als bestätigte Kopie beim Regionalpartner ein:

o Gesamtrechnung des Gründercoachs
o Coachingbericht (Den Bericht erstellt der Gründercoach.)
o Kontoauszug als Zahlungsbeleg für Ihren Eigenanteil

6. Die KfW zahlt den Beratungszuschuss an Sie bzw. bei Vorliegen einer Abtretungserklärung an den Coach aus.

Externe links zur KfW:

» Hier finden Sie die Zuschusstabelle und Vorgaben der KfW für das Programm Gründercoaching Deutschland «

» Hier finden Sie Ihren regionalen Ansprechpartner für den Antrag «

» Hier finden Sie den Antrag der KfW Mittelstandsbank «