Der Schritt in die Selbständigkeit ist eine Chance, berufliche Träume zu verwirklichen und der Karriere eine neue Richtung zu geben. Allerdings ist die Existenzgründung auch mit gewissen Risiken und Herausforderungen verbunden. Viele Existenzgründer unterschätzen die Hürden, welche dem Erfolg als Unternehmer im Weg stehen.
Die ersten Probleme tauchen oft schon bei der Ausarbeitung des Businessplans auf und setzen sich in den anschließenden Phasen des Unternehmensaufbaus fort. Selbst die Planung der einzelnen Schritte bis ins Detail schützt nicht vor unvorhergesehenen Ereignissen, wie Krankheit, Probleme mit Geschäftspartnern oder unzufriedenen Kunden, die plötzlich Schadenersatzansprüche geltend machen.
Versicherung und Vorsorgen als Existenzgründer
Aufgrund der Risiken, die im Alltag sowohl für die Existenzgründer als auch das Unternehmen drohen, raten Versicherungsexperten zu einem umfassenden Versicherungsschutz. Wie dieser aussehen muss, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab, lässt sich aber in zwei grundlegende Bereiche unterteilen – den gewerblichen Schutz und der persönlichen Vorsorge.
Letzterer Bereich umfasst die Person des Existenzgründers und damit Kranken-, Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge. Speziell die beiden letzten Vorsorgemaßnahmen werden gern hintenangestellt – ein Fehler, wie die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen.
Gewerbliche Absicherung sichert Unternehmenserfolg
Wie muss die Absicherung des Unternehmens aussehen? An dieser Frage scheiden sich die Geister. Aufgrund der teilweise sehr speziellen Ansprüche verschiedener Branchen und Berufsbilder muss hier immer eine Einzelfallbetrachtung erfolgen. Existenzgründer sollten sich daher bereits früh um eine entsprechende Beratung kümmern. Grundsätzlich gilt allerdings die Faustregel, dass zumindest Haftpflichtrisiken auszuschließen sind.
Letztere sind nicht nur für Privatpersonen relevante Risiken im Alltag. Auch Unternehmen müssen für Personen- und Sachschäden geradestehen, wenn es zum Beispiel bei Schweißarbeiten durch einen Baubetrieb zum Brandfall kommt oder der Mandant eines Vermögensberaters finanzielle Verluste erleidet.
In beiden Fällen drohen mitunter hohe Schadenersatzforderungen, die schnell zur Zahlungsunfähigkeit führen können. Insbesondere Einzelunternehmen und Gesellschaften, wo die/der Gesellschafter auch privat haftbar gemacht werden können, müssen schon aus Sicht der Vermögenssicherung mit entsprechenden gewerblichen Haftpflichtversicherungen vorsorgen.
Eine der wichtigsten betrieblichen Versicherungen ist daher die Betriebshaftpflicht. Je nach Branche/Beruf kann alternativ die Vermögens- und Berufshaftpflicht in Frage kommen – insbesondere dann, wenn reine Personen- oder Sachschäden eher eine Ausnahme sind. Warum diese Unterscheidung? Eine reine Betriebshaftpflicht kommt nur für Personen- oder Sachschäden auf. Spezielle Berufsrisiken bleiben an dieser Stelle ungesichert. Eine Berufshaftpflicht, welche genau auf mögliche Schäden des Berufsbildes ausgelegt ist, schließt diese Deckungslücke.
Da für Existenzgründer die Abgrenzung der einzelnen Gewerbeversicherungen nicht immer ersichtlich ist, wird die Beratung durch einen Assekuranz-Experten empfohlen. Parallel zu den Haftpflichtversicherungen sollte eine Existenzgründung mit weiteren Firmenversicherungen abgesichert werden. Welche im Einzelnen infrage kommen (Rechtsschutz, Inhalts-, Elektronik- oder Transportversicherung) richtet sich im Wesentlichen nach den Geschäftszweigen/Branchen, in denen ein Start-Up aktiv ist.
Hier finden Sie weitere Infos zur Berufshaftpflicht von DIE WIRTSCHAFTSEXPERTEN e.K.
http://die-wirtschaftsexperten.de/produkte_11_0_gewerbeversicherung.php