Eine Meldung von gruendungszuschuss.de: Wann wird die Neuregelung des Gründungszuschuss genau in Kraft treten?. Wer von der Regelung in ihrer alten Form profitieren will, muss noch vor dem Inkrafttreten gründen. Die Unsicherheit ist groß: Bleibt es beim 1. November 2011, wie allgemein kommuniziert, oder kommt das neue Gesetz womöglich schon einige Tage früher? Ist vielleicht sogar mit einer Verzögerung zu rechnen, die zusätzlichen Gründern die Möglichkeit zur Antragstellung geben würde?
Die Antwort: Es ist sehr unwahrscheinlich, dass das Gesetz vor dem 1.11. kommt, aber nicht ganz ausgeschlossen. Vielleicht kommt das Gesetz sogar einige Tage oder sogar Wochen später. Das entscheidet sich am Freitag dieser Woche. Wir halten Sie mit dem gruendungszuschuss.de-Newsletter auf dem Laufenden.

Zu den Hintergründen: Bei dem „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen“ handelt es sich um ein sogenanntes „Einspruchsgesetz“. Am Freitag, den 14.10. kann der Bundesrat Einspruch erheben und das Gesetz in den Vermittlungsausschuss verweisen. Da es sich nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, kommt es im Vermittlungsausschuss aber nicht zu Verhandlungen zwischen den Parteien, sondern der Ausschuss formuliert lediglich den Wortlaut des Einspruchs. Der Bundestag muss in diesem Fall erneut über das Gesetz abstimmen und es mit Kanzlermehrheit beschließen.

Unter Kanzlermehrheit versteht man die absolute Mehrheit der gewählten (nicht nur der anwesenden!) Abgeordneten. Der Bundestag besteht aus 598 Abgeordneten, so dass 300 oder mehr Stimmen nötig sind. Nachdem der Bundesrat bereits im Juli das Gesetz abgelehnt und eine Rücknahme der Kürzungen gefordert hatte, ist es durchaus wahrscheinlich, dass es zu einem Einspruch und somit zu einer erneuten Abstimmung im Bundestag kommt. Zwar besteht kein Zweifel daran, dass die Regierung die Kanzlermehrheit für das Gesetz zustande bekommt. Allerdings könnte die zusätzliche Schleife das Inkrafttreten verzögern.

Szenario 1: Bundesrat erhebt am 14.10. keinen Einspruch

In diesem Fall wird das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Prüfung und Unterschrift vorgelegt. Typischerweise dauert dies zwei Wochen. Bei einem so umfangreichen Gesetz könnte die Prüfung durchaus auch etwas länger, zum Beispiel drei Wochen in Anspruch nehmen. Sobald die Unterschrift vorliegt, wird das Gesetz veröffentlicht, was sehr schnell geht, typischerweise zwei Tage. Der den Gründungszuschuss betreffende Teil des Gesetzespakets tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dies spricht für ein Inkrafttreten am 1.11. oder auch einige Tage später. Wenn das Bundespräsidialamt bzw. der Bundespräsident besonders schnell arbeitet, ist es auch nicht ausgeschlossen, dass das Gesetz einige Tage vor dem 1.11. in Kraft tritt. Dies ist aber sehr unwahrscheinlich.

Szenario 2: Bundesrat erhebt Einspruch

In diesem Fall verzögert sich die Weitergabe des Gesetzes an den Bundespräsidenten, da ja zunächst noch der Einspruch formuliert und dann die Abstimmung im Bundestag durchgeführt werden muss. Dann würde das Gesetz unter Umständen erst mit mehreren Wochen Verzögerung in Kraft treten.

Eine Verzögerung gäbe Gründungsinteressierten, deren Arbeitslosigkeit erst am 1.11. beginnt, die Chance noch den „alten“ Gründungszuschuss zu beantragen.

Generell raten wir allen Betroffenen, im Zweifelsfall das Gewerbe bzw. die freiberufliche Tätigkeit lieber einige Tage früher anzumelden, um so die Einhaltung der Frist sicherzustellen.

gruendungszuschuss.de bietet Gründern Beratung bei der Formulierung des Businessplans, aber auch bei der Antragstellung. Mit unserer Hilfe können Sie die Fertigstellung Ihrer Unterlagen beschleunigen.

Quelle: www.gruendungszuschuss.de Verfasst von Andreas Lutz