Eine Meldung von gruendungszuschuss.de: Im Streit um die geplanten Kürzungen beim Gründungszuschuss, die den Schwerpunkt des „Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“  ausmachen, hat  der Vermittlungsausschuss am Dienstagabend keinen Kompromiss gefunden. Es bleibt also bei den dramatischen Kürzungen, die der Bundestag im Oktober beschlossen und gegen die der Bundesrat Veto eingelegt hatte:

– Kürzung des jährlichen Budgets von 1,8 Milliarden Euro auf 470 Millionen Euro

– Zugleich Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Gründungszuschuss, Umwandlung in eine Ermessensleistung

– Kürzung der entscheidenden ersten Phase des Gründungszuschusses (Förderung in Höhe des Arbeitslosengeldes I zuzüglich 300 Euro Zuschuss zur Sozialversicherung) von neun auf sechs Monate

– Verlängerung des bei Gründung erforderlichen Restanspruchs auf Arbeitslosengeld I von 90 auf 150 Tage

„Nachdem erst letzte Woche die vom Bundeswirtschaftsministerium veranstaltete ‚Gründerwoche Deutschland‘ Mut zur Selbständigkeit machen sollte, wird diese Woche vom Arbeitsministerium die wichtigste Gründungsförderung in Deutschland um 74 Prozent gekürzt“, sagt Andreas Lutz von der Informationsseite gruendungszuschuss.de. „In den letzten Wochen hatten führende Wissenschaftler nochmals darauf hingewiesen, dass der Gründungszuschuss eines der wirksamsten Instrumente der Arbeitsmarktpolitik ist und die Einsparungen zu Mehrausgaben an anderer Stelle, beim Arbeitslosengeld I und II, führen werden.“

Betroffene Existenzgründer haben nur noch wenige Tage Zeit, um ihre Selbständigkeit anzumelden und den Gründungszuschuss in seiner bisherigen Form zu beantragen.

Die vom Vermittlungsausschuss beschlossenen Änderungen in anderen Teilen des Gesetzesvorhabens sollen noch heute am Donnerstag, den 24.11.2011, vom Bundestag verabschiedet werden, der Bundesrat stimmt am Freitag, den 25.11.2011, abschließend über das Gesetz ab. Daraufhin wird es  dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Die Kürzungen beim Gründungszuschuss treten dann mit der Veröffentlichung sofort in Kraft. „Erfahrungsgemäß dauert die Prüfung durch den Bundespräsidenten zwei bis drei Wochen, was für ein Inkrafttreten zwischen Nikolaus und Weihnachten spricht“, schätzt Andreas Lutz. Ursprünglich sollten die Kürzungen bereits zum 1.11.2011 in Kraft treten.

 

Nach den Kürzungen beim Gründungszuschuss, die zehn besten Tipps für Gründer

Die Bundesregierung will Milliarden sparen durch Kürzungen beim Gründungszuschuss. Was können Gründungswillige tun, um sich trotzdem auch in Zukunft erfolgreich selbständig zu machen? Buchautor Dr. Andreas Lutz (gruendungszuschuss.de) gibt zehn Tipps. „Der Gründungszuschuss beträgt künftig noch immer bis zu 18.000 Euro und bleibt ganz entscheidend für den Erfolg des Vorhabens. Allerdings wird ihn nicht mehr jeder bekommen. Wer es richtig angeht, hat aber auch künftig gute Chancen auf die Förderung.“

1. Bei konkreten Gründungsplänen: vor dem Stichtag gründen

Wer mit seinen Gründungsplänen schon weit fortgeschritten ist, nutzt am besten die Chance, die Förderung noch in ihrer bisherigen Form zu beantragen. Entscheidend ist das Gründungsdatum, also die Anmeldung beim Gewerbe- bzw. Finanzamt. Wer die Frist nicht einhalten kann, sollte die folgenden Tipps beachten.

2. Richtiger Umgang mit der Arbeitsagentur

Die Berater bei den Arbeitsagenturen werden aktiv nach Ablehnungsgründen suchen, um die ihnen vorgegebenen Sparziele (Budgetkürzung um 74 Prozent) zu erreichen. Es wird noch wichtiger als bisher, formale Fehler zu vermeiden, die persönliche Eignung überzeugend darzustellen sowie die Gründungsentscheidung und -motivation richtig zu begründen, damit Ihr Antrag bewilligt wird.

3. Überzeugenden Businessplan schreiben

Ein überzeugender Businessplan wird noch wichtiger als bisher. Sie weisen damit nach, dass Sie nach einer überschaubaren Zeit von den selbständigen Einkünften leben können. Sie dürfen aber auch nicht zu optimistisch planen, da die Arbeitsagentur sonst zum Schluss kommt, dass Sie gar keine Förderung benötigen.

4. Nicht gleich aufgeben

Wenn der Antrag trotz guter Qualität des Vorhabens abgelehnt wird, sollten Sie nicht aufgeben. Es bestehen gute Aussichten, über Widerspruch und ggf. Sozialgerichtsverfahren doch noch zur Förderung zu kommen. Viele Arbeitsagenturen werden im Zweifel zunächst ablehnen – in der Hoffnung, dass nur ein Teil der Betroffenen Widerspruch einlegt.

5. Gründungszeitpunkt an die Kassenlage anpassen

Der Gründungszuschuss wird zur Ermessensleistung. Wenn das vorgesehene Budget zur Neige geht, müssen mehr oder sogar alle Anträge abgelehnt werden, bis wieder neue Mittel zur Verfügung stehen. Wer zum richtigen Zeitpunkt gründet bzw. den Antrag stellt, kann seine Chancen verbessern.

6. Richtige Wahl der fachkundigen Stelle

Der Businessplan muss auch künftig durch eine fachkundige Stelle geprüft werden. Durch das Ermessensprinzip wird es regional erhebliche Unterschiede geben: Eine Arbeitsagentur mag auf einen Aspekt der Planung Wert legen, der in einer anderen Region eher schädlich ist. Auch können sich die Kriterien immer wieder ändern. Andreas Lutz dazu: „Wir empfehlen unseren Kunden ausschließlich erfahrene Existenzgründungsberater, die die Verhältnisse vor Ort gut kennen und mit allen Formalitäten vertraut sind.“ Vorsicht ist angebracht in Bezug auf Steuerberater, da viele Arbeitsagenturen hier Interessenkonflikte vermuten, wie vor kurzem eine Studie der Bundesagentur für Arbeit ergab.

7. Zusätzlichen Finanzbedarf durch Mikrokredite oder Bankdarlehen decken

Wenn der Gründungszuschuss kürzer gezahlt wird oder gar nicht zur Verfügung steht, werden zusätzliche Finanzierungsquellen nötig, zum Beispiel Mikrokredite. In der ersten Stufe erhält man zwar in der Regel „nur“ einige tausend Euro, bei zuverlässiger Rückzahlung sind in weiteren Stufen dann aber bis zu 20.000 Euro möglich – gerade dann, wenn das Geld wirklich gebraucht wird. Deutlich aufwändiger ist das Beantragen eines von der KfW geförderten Darlehens, da hier zunächst die Hausbank zu überzeugen ist.

8. Frühzeitig mit der Vorbereitung beginnen

Künftig muss man fünf Monate vor Auslaufen des Arbeitslosengeld-I-Anspruchs gründen, um Gründungszuschuss zu erhalten. Dem Gründer bleiben also typischerweise sieben Monate ab Beginn der Arbeitslosigkeit. Das heißt: Frühzeitig mit den Vorbereitungen beginnen, um nicht unter Zeitdruck zu geraten. Notfalls sollten Sie den Bezug des Arbeitslosengelds einige Zeit ruhen lassen.

9. Vom ersten Tag an Umsätze generieren

Die Basisförderung (Arbeitslosengeld + 300 Euro Pauschale) wird künftig nur noch sechs statt neun Monate bezahlt. Reicht der Gewinn dann schon zur Deckung des Lebensunterhalts oder müssen Sie noch aus privaten Ersparnissen „zubuttern“? Beginnen Sie schon vor der Gründung mit dem Akquirieren, so dass Sie schon im ersten Monat Rechnungen stellen können. Bis die Rechnungen bezahlt sind, dauert es noch lange genug.

10. Geförderte Beratung in Anspruch nehmen

Gründer, die Beratung in Anspruch nehmen, sind erfolgreicher und erreichen den Break-even schneller. Deshalb fördert der Staat Beratung vor und nach der Gründung mit einer Vielzahl von Programmen und übernimmt 50 bis 90 Prozent der Kosten. Ein erfahrener Berater kann die Chancen, den Gründungszuschuss oder eine zusätzliche Finanzierung zu erhalten, deutlich verbessern. Die Bewilligung des Gründungszuschusses wiederum ist Voraussetzung für ein gefördertes Gründercoaching nach der Gründung.

 

 Quelle: www.gruendungszuschuss.de